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Einladung Mitwirkungsverfahren Gewässerraumlinienplan im Grenzgebiet Tägerwilen/Gottlieben/Ermatingen, ausserhalb des Baugebietes

Seit Januar 2011 sind im Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20) neue Bestimmungen zum Gewässerraum und zur Revitalisierung von Gewässern in Kraft getreten. Mit Art. 36a GSchG, SR 814.20 werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer (= Gewässerraum) festzulegen. Dieser wird per Definition aus dem Raum der natürlichen Gerinnesohle und den beiden Uferbereichen gebildet und ist als mit dem Gewässer verbundener Lebensraum zu verstehen. Über die Verfahrensweise zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlage entscheiden die Kantone. Dabei sind die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz sowie die Gewässernutzung zu berücksichtigen. Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht.

Die Gemeinde Gottlieben führt aktuell das Verfahren zur Festlegung der Gewässerräume auf dem gesamten Gemeindegebiet durch. Aufgrund der Rückmeldungen der kantonalen Fachstellen mussten die Gewässerraumfestlegungen des Seerheins sowie des Dorfbachs leicht über die Gemeindegrenze hinweg angepasst werden.

Durch diese Anpassungen ist nun auch die Gemeinde Tägerwilen in drei Fällen durch die Gewässerraumfestlegung betroffen. Es sind dies die Parzellen Nr. 290 und 298 am Rheinweg sowie die Parzellen Nr. 234 und 235 im Grenzgebiet Tägerwilen / Gottlieben / Ermatingen.

Da die Gewässerraumlinien jeweils für den gesamten Abschnitt festgelegt werden müssen, muss das Verfahren koordiniert über die Gemeindegrenze hinweg erfolgen. Daher führt nun auch die Gemeinde Tägerwilen ein Mitwirkungsverfahren zur Gewässerraumfestlegung des Dorfbachs sowie des Seerheins durch. Die Mitwirkungsmöglichkeit beschränkt sich dabei auf die Festlegungen, welche das Gemeindegebiet von Tägerwilen betreffen und im Planungsbericht im Kapitel 5.2.2 «Anpassungen aufgrund Vorprüfung» beschrieben sind.

Gemäss Planungs- und Baugesetz hat die Gemeindebehörde die Bevölkerung mit dem Mitwirkungsverfahren über die Ziele und den Stand der Planung zu informieren. Allfällige Erkenntnisse aus diesem Verfahren können noch in die Planung einfliessen, bevor diese im nächsten Schritt öffentlich aufgelegt wird.

Mitwirkungsphase vom 13.03.-02.04.2025. Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sind schriftlich an den Gemeinderat Tägerwilen, Postfach, 8274 Tägerwilen, zu richten.

Gemeinderat Tägerwilen

2025.03.13 Festelegung Gewässerraumlinie Gottlieben Taegerwilen Seerhein.pdf [pdf, 1.2 MB]

2025.03.13 Festlegung Gewässerraumlinie Gottlieben Taegerwilen Dorfbach.pdf [pdf, 741 KB]

2025.03.13 Planungsbericht Festlegung Gewässerraumlinie Gottlieben Tägerwilen.pdf [pdf, 3.6 MB]

2025.03.13 Technische Dokumentation Festlegung Gewässserraumlinie Gottlieben_Taegerwilen.pdf [pdf, 2.9 MB]