Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)
Meldefrist 14 Tage
Melden Sie uns einen Zuzug nach Tägerwilen, einen Umzug innerhalb Tägerwilen oder einen Wegzug von Tägerwilen innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzugCH
Umziehen leicht gemacht!
Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.
Meldung am Schalter
Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
- Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
- Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
- Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
- Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie «Nicht EU/EFTA» sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung «F», «N» oder «S» sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.
Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug
Schweizer Staatsangehörige:
- Identitätskarte oder Reisepass
- Miet- bzw. Kaufvertrag oder Wohnbestätigung (bei Untermiete)
- Krankenkassennachweis
- Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos.
Ausländische Staatsangehörige:
- Identitätskarte oder Reisepass
- Ausländerbewilligung
- Bei Zuzug aus dem Ausland: vllständiges Gesuch um Ausländerbewilligung gemäss Merkblatt des Migrationsamtes (Infrmationen unter www.migratinsamt.tg.ch)
- Miet- bzw. Kaufvertrag oder Wohnbestätigung (bei Untermiete)
- Zivilstandsnachweis, sofern nicht ledig (z.B. Familiennachweis, Eheschein, Scheidungsurteil)
- Krankenkassennachweis
- Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos. Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten an.
Minderjährige Kinder:
- Identitätskarte oder Reisepass
- Ausländerbewilligung (bei ausländischen Staatsangehörigen)
- Geburtsurkunde
- Sorgerechtsnachweis (unverheiratete oder geschiedene Eltern)
- Krankenkassennachweis
In folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte bringen Sie diese ausgefüllt zur Anmeldung mit:
- Verheiratete Personen:
- Umzug mit minderjährigen Kindern:
Falls die Eltern getrennte Wohnsitze haben oder nicht gemeinsam umziehen:
oder
Anmeldung mit Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)
Melden Sie einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben und sich in Tägerwilen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten pro Jahr aufhalten.
Der Entscheid, ob Sie in Tägerwilen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.
Benötigte Unterlagen:
- Heimatausweis der Hauptwohnsitzgemeinde
- Identitätskarte oder Reisepass
- Ausländerausweis (bei ausländischen Staatsangehörigen)
- Miet- bzw. Kaufvertrag oder Wohnbestätigung (bei Untermiete)
- Erklärung zum Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) [pdf, 124 KB]
- Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos.