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Hundekontrolle

Hundekontrolle

Registrierungspflicht

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

 

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig beim Einwohneramt melden. Das Einwohneramt erfasst Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Schweizer Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.

Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen des Hundehaltenden müssen direkt beim Einwohneramt bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt in der Schweiz.

Bewilligungspflichtige Hunde

Wer einen potenziell gefährlichen Hund oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potenziell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung des Veterinäramtes.

Obligatorische Hundeausbildung

Das Hundegesetz des Kantons Thurgau schreibt vor, dass jede Person, die einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach dessen Anschaffung einen Kurs in anerkannter praktischer Hundeerziehung absolvieren muss. Dieser Kurs umfasst mindestens zehn Lektionen und behandelt Themen wie Leinenführigkeit, allgemeinen Gehorsam und das Verhalten des Hundes in der Umwelt. Auch spezielle Kurse für Welpen werden angeboten.

Haftpflichtversicherung

Jeder Hundebesitzer muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Franken garantiert.

Leinenpflicht

Im Kanton Thurgau gilt vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand, um Wildtiere während der sensiblen Brut- und Setzzeit zu schützen. Diese Regelung ist gesetzlich verankert und gilt zusätzlich zu bestehenden Leinenpflichten in Parks und an Strassen, wobei Ausnahmen für Einsatz-, Jagd- und Herdenschutzhunde bestehen können.

Hundesteuer

Gemäss Art. 10 des Gesetzes über das Halten von Hunden sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, in ihrer Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. In der Gemeinde Tägerwilen beläuft sich die Hundesteuer auf Fr. 100.00 für den ersten Hund und Fr. 140.00 für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.

Steuerbefreit sind im Kanton Thurgau Nutzhunde gemäss Art. 69 Abs. 2 Tierschutzverordnung (TschV)