Adressauskünfte
Adressauskunft
Für die Erteilung von Adressauskünften ist ein schriftlicher Nachweis über ein berechtigtes Interesse erforderlich. Als geeignete Belege gelten beispielsweise Rechnungskopien, Verlustscheine oder Verträge.
Aus Datenschutzgründen dürfen keine telefonischen Auskünfte erteilt werden. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch daher schriftlich ein. Für jede angefragte Adresse wird eine Gebühr von Fr. 10.00 erhoben.
Adresssperre
Das Einwohneramt gibt grundsätzlich Ihre Adresse nicht für geschäftliche Werbezwecke weiter.
Eine Adresssperre eignet sich insbesondere für Personen, die ihre Daten aus privaten oder beruflichen Gründen besonders schützen möchten.
Eine Datensperre kann jedoch nicht verhindern, dass Adressdaten bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Amtshilfe) weitergegeben werden. Bestehende gesetzliche Pflichten bleiben daher trotz Adresssperre unverändert.
Der Antrag auf eine Adresssperre ist schriftlich und mit einer Begründung bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Rechtsgrundlagen
- SR 235.1 Bundesgesetz über den Datenschutz
- RB 170.7 Gesetz über den Datenschutz des Kantons Thurgau
- RB 170.71 Verordnung des Regierungsrates über den Datenschutz