Navigieren in Tägerwilen

Vollzug der Quellensteuern

Die Mitarbeiter des Steueramtes führen das Quellensteuer-Register und bearbeiten die Abrechnungen.

Der Quellensteuer unterliegen ausländische Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) nicht besitzen, sich jedoch im Kanton Thurgau aufhalten und in unselbständiger Stellung erwerbstätig sind. Weiter unterliegen der Quellensteuer Grenzgänger mit Arbeitsort in der Schweiz und Wohnsitz im Ausland.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Abrechnung über die Quellensteuer fristgerecht dem zuständigen Gemeindesteueramt einzureichen. Die Abrechnung kann in Papierform oder elektronisch übermittelt werden. Informationen zur elektronischen Übermittlung (eQuest) finden Sie auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung.

Sämtliche Formulare für das Quellensteuerverfahren finden Sie im Formular-Center der kantonalen Steuerverwaltung.

Detaillierte Informationen zur Quellensteuer finden Sie in der Kantonalen Steuerpraxis.