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Stimmregister

Die Einwohnerkontrolle führt das Stimmregister und versendet die Wahl- und Abstimmungsunterlagen rechtzeitig an alle Stimmberechtigten. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Stimmzettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden jeweils im Anschlagkasten vor dem Gemeindehaus ausgehängt und im Internet publiziert. 

Urnenabstimmung

Zu folgenden Zeiten kann im Gemeindehaus persönlich abgestimmt werden:

Wochentag Zeit
Freitag 18.00 – 19.00 Uhr
Samstag 13.00 – 14.00 Uhr
Sonntag 10.00 – 11.00 Uhr

Stellvertretung an der Urne: Verheiratete können neben dem eigenen auch gleichzeitig das Stimmmaterial des Ehegatten abgeben.

Vorzeitige / Briefliche Stimmabgabe

Die vorzeitige Stimmabgabe ist ab Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag während den offiziellen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich. Geben Sie die Stimm- und Wahlzettel im verschlossenen Stimmzettelcouvert, gemeinsam mit dem Stimmrechtsausweis, persönlich an der Urne ab.

Wenn Sie brieflich stimmen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis
  2. verschliessen Sie alle Stimm- und Wahlzettel im Stimmzettelcouvert
  3. verpacken Sie das Stimmzettelcouvert und den Stimmrechtsausweis so in das Ihnen zugestellt Couvert, dass die Rücksendeadresse im Sichtfenster erscheint

Jedes Couvert darf nur das Stimmmaterial einer einzigen stimmberechtigten Person enthalten. Ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.

Die vollständige Sendung können Sie uns per Post zustellen, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen, oder während den offiziellen Büroöffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben. Bitte achten Sie darauf, dass die Stimmabgabe rechtzeitig bei uns eintreffen muss. 

Auslandschweizer/innen

Seit dem 15. März 2010 führt der Rechtsdienst der Staatskanzlei das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und -schweizer des Kantons Thurgau.

Als Auslandschweizer/in können Sie sich bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland für das Stimmrecht anmelden. Der Versand des Stimmmaterials ins Ausland wird kantonal organisiert. Die briefliche Stimmabgabe erfolgt direkt an die Staatskanzlei, wo die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse separat ausgewiesen werden. Detaillierte Informationen zur Stimmabgabe finden Sie jeweils in den Abstimmungsunterlagen.