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Adressauskünfte

Der Austausch von Daten und Informationen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Ausgleich zwischen Zugang zu Informationen und Schutz von persönlichen Daten ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes. Angesichts der rasanten technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung genießt der Datenschutz bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Tägerwilen einen hohen Stellenwert.

Aus Datenschutzgründen erteilen wir keine telefonischen Auskünfte über Personen. Eine Anfrage kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Einzureichen ist uns ein schriftlicher Interessensnachweis (Begründung und z.B. Rechnungskopie). Bei erfolgter Adressauskunft wird eine Gebühr von CHF 10.-- verrechnet.

 

Adresssperre

Die Einwohnerdienste dürfen Personalien nicht für geschäftliche Werbung weitergeben. Eine schriftlich beantragte Adresssperre bezieht sich deshalb auf Daten, die an Parteien, soziale Institutionen oder für Forschungszwecke an Universitäten etc. gesandt werden. Eine Datensperre kann jedoch nicht verhindern, dass Personendaten bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage (z.B. als Amtshilfe) weitergegeben werden.

 

Rechtsgrundlagen

 
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