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Befristetes totales Verbot für das Entfachen von Feuer und das

Befristetes totales Verbot für das Entfachen von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk

Es ist ab sofort verboten, auf dem Gebiet des Kantons Thurgau im Freien Feuer zu entfachen, brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen und Feuerwerkskörper abzubrennen.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot können gemäss § 39 Abs. 1 des Feuerschutzgesetzes mit Bussen bestraft werden.

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