Befristetes totales Verbot für das Entfachen von Feuer und das
Befristetes totales Verbot für das Entfachen von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk
Es ist ab sofort verboten, auf dem Gebiet des Kantons Thurgau im Freien Feuer zu entfachen, brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen und Feuerwerkskörper abzubrennen.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot können gemäss § 39 Abs. 1 des Feuerschutzgesetzes mit Bussen bestraft werden.