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Stromtarife ab 1. Januar 2019

Stromtarife ab 1. Januar 2019

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 28. August 2018 die neuen Stromtarife ab 1. Januar 2019 verabschiedet.

 

 

Die Strompreise im Versorgungsgebiet der Gemeinde Tägerwilen bleiben auf demselben Stand wie 2018. Die gesunkenen Netznutzungskosten der Vorlieger-Netze (Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau/Technische Betriebe Kreuzlingen) werden durch die getätigten Investitionen im eigenen Netz wieder aufgehoben.

 

 

Bei den Abgaben bleibt die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bei 2.30 Rp./kWh und erhält eine Namensänderung, neu «Netzzuschlag» nach Art. 36 EnG. Die Abgabe für Systemdienstleistungen (SDL) wird von 0.32 Rp./kWh auf 0.24 Rp./kWh gesenkt. Die Abgabe an das Gemeinwesen bleibt bei 0.40 Rp./kWh.

 

 

Gemäss Art. 10 und 27 Abs. 4 der Stromversorgungsverordnung sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Informationen nach Art. 12 Abs. 1 des Stromversorgungsgesetzes zu veröffentlichen. Die detaillierten Tarife sind auf der Homepage der Politischen Gemeinde zu finden:

 

 

www.taegerwilen.ch / Verwaltung / Dienstleistungen / T / Tarif (Strom) oder www.taegerwilen.ch / Suchbegriff «Tarif»

 

 

Auf der Web-Seite der Elcom, www.strompreis.elcom.admin.ch/, können die Strompreise aller Elektrizitätsversorger angesehen und verglichen werden. Entsprechende Tarifblätter können auch am Sekretariatsschalter im Gemeindehaus abgeholt werden.

 

 

Das Elektrizitätswerk Tägerwilen sorgt für einen konstanten Unterhalt unseres Leitungsnetzes, damit Sie auch in Zukunft sicher mit Strom versorgt werden!

 

 

Gemeinderat Tägerwilen

 

 

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