Aufnahme in den Kataster der belasteten Standorte (Altlastenkataster)
Liegenschaft Nr. 303 Konstanzerstrasse
Mit Entscheid vom 28. Januar 2019 hat das Amt für Umwelt gestützt auf Art. 32c Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und § 14 des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung, die Liegenschaften Nr. 303, Grundbuch Tägerwilen, unter der Register-Nr. 4696 D 27 in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau aufgenommen.
Mit Datum der Publikation wird die Bewilligungspflicht für Eingriffe und Abparzellierung sofort rechtswirksam.
Gemeinderat Tägerwilen