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Aufnahme in den Kataster der belasteten Standorte (Altlastenkataster)

Liegenschaft Nr. 303 Konstanzerstrasse

Mit Entscheid vom 28. Januar 2019 hat das Amt für Umwelt gestützt auf Art. 32c Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und § 14 des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung, die Liegenschaften Nr. 303, Grundbuch Tägerwilen, unter der Register-Nr. 4696 D 27 in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau aufgenommen.

Mit Datum der Publikation wird die Bewilligungspflicht für Eingriffe und Abparzellierung sofort rechtswirksam.

Gemeinderat Tägerwilen