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eUmzug – Wohnortwechsel neu elektronisch melden

eUmzug – Wohnortwechsel neu elektronisch melden

Seit Freitag, 1. März 2019 können Sie in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten des Einwohneramtes elektronisch über das Internet melden.

Auf unserer Webseite oder unter www.eumzug.swiss kann der Umzug in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf einem mobilen Gerät erfasst werden.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick

  • Ein Wohnsitzwechsel ist innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zu melden.

  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.

  • Melden Sie Ihren Adresswechsel am Schalter, wenn:

    • Sie eine persönliche Begrüßung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben.

    • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen.

    • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten.

    • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen.

    • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie „Nicht EU/EFTA“ sind und aus einem anderen Kanton zuziehen.

    • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung „F“, „N“ oder „S“ sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.

       

      eUmzug noch nicht in der ganzen Schweiz verfügbar

      Die Plattform eUmzug ist noch im Aufbau, daher bieten noch nicht alle Gemeinden diesen Service an. Bis Ende 2019 sollte der Dienst jedoch in der ganzen Schweiz gewährleistet sein.

       

      Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

       

EINWOHNERAMT TÄGERWILEN