Klarstellung zur Vision Mehrzweckhalle
Weder Hauruckübung noch Verfahrensfehler
Ausgangslage
Im vom Regierungsrat genehmigten Richtplan von 2001, also vor 20 Jahren, wurde die Parzelle Nr. 356 (untere Rülle) bereits als Reserveland für öffentliche Bauten und Anlagen ausgeschieden. Schon damals war das ein möglicher Standort für eine Dreifachsporthalle oder eine Mehrzweckhalle.
Keine Hauruckübung
An der Gemeindeversammlung vom 17. November 2014 wurde im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Ortsplanung die Einzonung der gesamten Parzelle Nr. 356 in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen mit grosser Mehrheit genehmigt. Die neue Vorlage hat also nichts mit einer Hauruckübung zu tun.
Kein Verfahrensfehler
Der Rechtsdienst des Departementes für Bau und Umwelt vertritt die Auffassung, für die kleinere Einzonung müsse nochmals abgestimmt werden. Diese Auslegung akzeptiert der Gemeinderat und deshalb soll das nun an der Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2021 korrigiert werden. Das hat nichts mit einem Verfahrensfehler zu tun.
Von der IG Zämä fürs Dorf werden in der letzten Täpo Aussagen aufgestellt, die den Fakten in keiner Weise standhalten. Das möchte der Gemeinderat nicht im Raum stehen lassen sondern mit einer Klarstellung entgegen wirken.
Voraussetzungen für partizipativen Diskussionsstart Mehrzweckhalle
Voraussetzung 1
Die Gemeinde muss Landbesitzerin sein. Im Sommer 2012 wurde für die Parzelle Nr. 356 der Kaufvertrag beurkundet. Im März 2019 konnte der Kauf grundbuchamtlich vollzogen werden, weil das Landwirtschaftsamt eine Ausnahmebewilligung erteilt hat.
Voraussetzung 2
Eine Diskussion über die Vision Mehrzweckhalle mit der interessierten Bevölkerung macht nur Sinn, wenn das entsprechende Landstück in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt.
Voraussetzung 3
Damit das Einzonungsgesuch beim Amt für Raumentwicklung überhaupt bearbeitet wird, muss zwingend eine Machbarkeitsstudie vorliegen, die verschiedene Parameter erfüllt. Unter anderem muss auch aufgezeigt werden, dass kein anderer Standort im bestehenden Baugebiet möglich ist. Die Erarbeitung dieser Machbarkeitstudie im 2020 wurde durch eine 13-köpfige Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates, der Vereine, der Parteien sowie der Bevölkerung begleitet.
Fazit:
Bei dieser Teileinzonung der Parzelle Nr. 356 geht es nicht um die Frage „Mehrzweckhalle ja oder nein“, sondern um die Voraussetzung, das Thema Mehrzweckhalle diskutieren zu können. Am Tage X kann die Bevölkerung an einer Urnenabstimmung entscheiden, ob Tägerwilen über eine Mehrzweckhalle verfügen soll oder nicht.
Gemeinderat Tägerwilen