Gemeindeversammlung vom Montag, 2. Dezember 2019
Nichtstimmberechtigte sind an der Gemeindeversammlung herzlich willkommen, Zulassungskarte vorgängig beim Einwohneramt abholen
An der Gemeindeversammlung vom Montag, 2. Dezember, kommt zum zweiten Mal die neue Gemeindeordnung zum Tragen. In Art. 12 Absatz 2 ist festgehalten, dass in der Gemeinde wohnhafte Jugendliche und niedergelassene Ausländer ab 16 Jahren das Recht haben, an den Gemeindeversammlungen teilzunehmen und ihre Meinungen zu vertreten. Sie haben jedoch kein Stimmrecht. Die Zulassungskarte für die Gemeindeversammlung muss vorgängig beim Einwohneramt abgeholt werden.
Gemeinderat Tägerwilen