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Krankenkassen Prämienverbilligung 2020

Krankenkassen Prämienverbilligung 2020

Ende Februar wurden die IPV-Formulare 2020 an die Anspruchsberechtigten versandt.

Auf der Vorderseite bitten wir Sie, die Angaben zu kontrollieren und allenfalls eineKorrektur oder Ergänzunganzubringen. Auf der Rückseite finden Sie einige Fragen, welche Sie zu beantworten haben. Anschliessend muss der Antrag unterschrieben und an uns retourniert werden. Sollten Sie die Krankenkasse gewechselt haben, bitten wir Sie, eine Kopie der aktuellen Police beizulegen.

Das Antragsformular kann unvollständig nicht bearbeitet werden und müsste an Sie zurückgesandt werden. Dies führt im Ablauf und schliesslich in der Auszahlung zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Bestimmungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) alle Kantone die Prämienverbilligung ab 01. Januar 2014 direkt an die Krankenkasse auszahlen müssen.

Änderungen 2020:

Ab dem 1. Januar 2020 erhalten neu alle versicherten Kinder, deren Eltern eine maximale einfache satzbestimmende Steuer von 1600 Franken und kein steuerbares Vermögen ausweisen, eine einheitliche IPV in der Höhe von 80 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie. Zudem wird für Personen, die ein steuerbares Vermögen ausweisen, keine IPV mehr entrichtet.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Krankenkassenkontrollstelle: 071 666 80 10 oder einwohneramt@taegerwilen.ch

Einwohneramt Tägerwilen