Land im unteren Tägermoos kann nicht gekauft werden
Informationen des Gemeindepräsidenten
Wäre die Gemeindeversammlung nicht verschoben worden, hätten Sie in diesen Tagen das Botschaftsbüchlein in der Hand. Das ausführliche Vorwort enthält viele Informationen, die ich nun in loser Folge punktuell in der Tägerwiler Post publiziere, da Sie von Interesse sein könnten.
An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017 hat der Souverän die Einzonung der Parzelle nördlich der Kompostieranlage gutgeheissen und dem Landkauf für rund CHF 2 Mio. zugestimmt. Diese vorausschauende Planung für nächste Generationen kann leider nicht umgesetzt werden.
Einerseits hat das Departement für Bau und Umwelt diese Einzonung nicht genehmigt. Auf der Grundlage des neuen Raumplanungsgesetzes ist es ohne hieb- und stichfesten Bedarfsnachweis für ein Bauvorhaben inklusiv ausgearbeitetem Vorprojekt, das u.a. auch einen haushälterischen Umgang mit dem Boden nachweisen muss, nicht mehr möglich, Land quasi auf Vorrat einzuzonen, auch wenn es sich um eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen handelt.
Anderseits hat das Gespräch Ende Januar 2020 mit einer Vertretung der Erbengemeinschaft aufgezeigt, dass wohl weiterhin eine Verkaufsbereitschaft vorhanden wäre, aber nicht für jenen Landpreis, der 2017 ausgehandelt wurde. Damit werden diese beiden Geschäfte leider hinfällig. Am Tage X wird eine Einzonung dieses Richtplangebietes sicher wieder einmal ein Thema sein. Es ist dann Sache des dannzumaligen Gemeinderates, gute Bedingungen für die Gemeinde auszuhandeln.
Gemeindepräsidium Tägerwilen