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Verschärfung des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe ab 24. Juli 2026

Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau teilt mit: Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau verschärft das Departement für Bau und Umwelt das absolute Feuerverbot: Ab Freitag gilt das Feuerverbot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand.

21. Juli 2026

Die Regenfälle der letzten Tage brachten keine Entspannung: Die Böden und Wiesen im Kanton Thurgau sind ausgetrocknet, während Bäume bereits herbstliche Stresssymptome zeigen. Da weiter hin Hitze und Trockenheit prognostiziert sind, reichen die normalen Sorgfaltspflichten nicht mehr. Angesichts dieser aussergewöhnlichen Gefahrenlage (Stufe 4 / grosse Gefahr) gilt ab Freitag, 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot nicht mehr nur für den Wald selbst, sondern auch für den gesamten Bereich bis zu 200 Meter ab dem Waldrand.

Ergänzend dazu bleibt das seit Mitte des Monats geltende absolute Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet weiterhin in Kraft. Im Zentrum steht dabei unvermindert der Schutz von Mensch, Tier und Natur. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke.

Die erweiterte Massnahme gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.



8. Juli 2026

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.

Die wenigen Regentropfen, die auf das Kantonsgebiet gefallen sind, konnten nicht zur Beruhigung der aktuellen Trockenheitssituation im Kanton Thurgau beitragen. Der Oberboden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker sind sehr trocken. Die Bäume in den Wäldern zeigen Stresssymptome, ihre Blätter verfärben sich aufgrund der Trockenheit. Laut Wetterprognosen soll es nach wie vor heiss und trocken bleiben.

Die für diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit und die damit verbundenen Gefahren verlangen besondere Massnahmen. Die im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten genügen in der derzeitigen Situation nicht mehr. Es gilt deshalb ein vorübergehendes Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Wälder. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Die Massnahmen treten heute Mittag um 12 Uhr in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.