Der Biber in Tägerwilen
Biber fällen Bäume, stauen Fliessgewässer, graben Erdbauten in Dammböschungen und unter Strassen. Diese Aktivitäten können in unserer intensiv und vielfältig genutzten Landschaft zu Problemen führen.
Hier einige Tipps und Hinweise für den Umgang mit den Tieren in unserem Dorf.
Bei Frass an Gehölzen können fachgerecht montierte Drahtgitter um den Stamm helfen. Bereits gefällte Bäume sollten zur weiteren Nutzung liegen gelassen werden, bis der Biber die Rinde fertig genutzt hat. Sollten Sie einen Biberdamm oder eine Unterhöhlung von Strassen oder Wegen bemerken, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung Tägerwilen.
Der Biber ist seit 1962 bundesrechtlich gemäss Schweizerischem Jagdgesetz und Berner Konvention geschützt. Massnahmen an seinen Bauten sind bewilligungspflichtig und nur in Absprache mit der Jagd- und Fischereiverwaltung Thurgau durchführbar. Illegale Dammentfernungen oder Manipulation am Damm oder Bau werden zur Verzeigung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau, https://jfv.tg.ch/biber.html/8657
Gemeindeverwaltung Tägerwilen