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Verkehrsanordnung Zonenhöchstgeschwindigkeit Bahnhof- (Abschnitt Süd), Ruet-und Poststrasse

Öffentliche Auflage vom 7. - 26. Mai 2026

Die Signale 2.95.1 / 2.59.2 „Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h“ und allfällige weitere Massnahmen  werden gemäss Antrag vom 10. Februar 2026 und Situationsplänen vom 6. Februar 2026 und 26. Februar 2026 genehmigt.

Die Situationspläne können bei der Politischen Gemeinde Tägerwilen eingesehen werden.

Gebiet:                    Bahnhof- (Abschnitt Süd)

                                   Ruet- und Poststrasse

Auflagefrist:         07.05.-26.05.2026

Auflageort:           Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 3,
                                   8274 Tägerwilen

Rechtsmittel: Gegen diesen Entascheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwedeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angeforderte Entscheid ist beizulegen.

Departement für Bau und Umwelt des Kanton Thurgau

2026.05.07 Bahnhofstrasse Bericht.pdf [pdf, 1.1 MB]

2026.05.07 Poststrasse Bericht.pdf [pdf, 771 KB]

2026.05.07 Ruetstrasse Bericht.pdf [pdf, 771 KB]