Krankenkassen Prämienverbilligung 2026
Die Kantone gewähren laut dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine individuelle Prämienverbilligung. Für die Berechtigung massgebend sind die persönlichen Verhältnisse am 01.01.2026 (Ausnahmen Kurzaufenthalter/innen und Grenzgänger/innen).
Grundlage zur Berechnung der Prämienverbilligung ist die provisorische Steuerrechnung 2025 per Stichtag 31.12.2025. Massgebend ist die einfache Steuer der satzbestimmenden Faktoren. Erwachsene Personen, deren Einfache Steuer zum 100% unter Fr. 800.00 liegt und kein steuerbares Vermögen ausweisen, haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr (Jg. 2008 bis 2025) erhalten eine Prämienverbilligung, sofern die Eltern eine Einfache Steuer zu 100% unter Fr. 1'600.- haben und kein steuerbares Vermögen ausweisen.
Antragsverfahren:
Die Gemeinden ermitteln per 01.01.2026 die bezugsberechtigten Personen und stellen diesen Ende Februar bzw. Anfangs März 2026 ein Antragsformular zu.
Der Formularversand für quellensteuerpflichtige Personen erfolgt voraussichtlich im April 2026.
Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter mit Aufenthalt im Kanton Thurgau haben den Antrag auf IPV bis am 31.12.2026 zu stellen. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch.
Grenzgänger/-innen haben ihren Antrag auf Prämienverbilligung bis 31.12.2026 bei derjenigen Gemeinde zu stellen, wo ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Anspruchsberechtigung und reichen Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Gemeinde ein. Personen, die im Jahr 2026 kein Antragsformular erhalten haben, melden sich bis spätestens 31.12.2026 bei derjenigen Gemeinde, in der sie am 01.01.2026 Wohnsitz hatten.
Für Fragen über die Prämienverbilligung wenden Sie sich bitte an die Krankenkassenkontrollstelle Tägerwilen. E-Mail: einwohneramt@taegerwilen.ch oder Tel. +41 71 666 80 10