Abstimmung vom 8. März 2026
Urnenabstimmung Politische Gemeinde und eidg. Volksabstimmung
Urnenabstimmung Politische Gemeinde
- Kreditbegehren über CHF 2.91 Mio. für die Strassen- und Werkleitungssanierung Konstanzerstrasse, Abschnitt Hertlerkreisel bis Hammerweg
Eidg. Volksabstimmung
- Initiative « Bargeld ist Freiheit » und direkter Gegenentwurf
- SRG-Initiative
- Klimafonds-Initiative
- Bundesgesetz über die
- Individualbesteuerung
Briefliche Stimmabgabe
Bei der brieflichen Stimmabgabe kommt es immer wieder vor, dass die gesetzlich verlangten Regeln nicht eingehalten werden und somit die Stimmabgabe ungültig ist.
Folgendes ist bei der brieflichen Stimmabgabe zu beachten:
- Der Stimmrechtsausweis, weiss oder farbig, mit der Erklärung „Ich stimme brieflich“ ist zu unterschreiben.
- Stimmzettel sind in ein neutrales Couvert zu verpacken (ohne Stimmrechtsausweis).
- Der unterschriebene Stimmrechtsausweis und das neutrale Couvert mit den Stimmzetteln können nun in das Couvert mit dem Sie das Stimmmaterial erhalten haben, verpackt werden. Achten Sie darauf, dass die Adresse der Einwohnerkontrolle Tägerwilen im Couvertfenster erscheint.
- Ganze Sendung nun frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Tägerwilen einwerfen oder während den Schalterzeiten am Schalter des Sekretariates der Gemeindeverwaltung Tägerwilen abgeben.
- Die briefliche Stimmabgabe hat bis spätestens am Vortag des Abstimmungssonntags einzutreffen.
Alle genannten gesetzlichen Formvorschriften für die briefliche Stimmabgabe sind einzuhalten, ansonsten die Stimmabgabe ungültig ist.
Gemeindekanzlei Tägerwilen