Hundehaltung
Liebe Hundehalter/-innen Sicher haben Sie viel Freude mit Ihrem Tier und verbringen viel Zeit mit dem Hund im Freien. Wir sind Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie daran denken, dass Ihr Hund korrekt gehalten wird.
Hundehalter haben für angemessene Überwachung, sachgemässe Pflege und ordentliche Unterbringung der Hunde zu sorgen.
Wer einen Hund hält oder ausführt, hat insbesondere dafür zu sorgen, dass
- die Umwelt nicht durch übermässiges Gebell, Geheul oder auf andere Weise belästigt wird;
- der Hund in Wäldern und an Waldrändern sowie zur Nachtzeit im Freien nicht unbeaufsichtigt ist;
- Trottoirs und Fusswege, Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie Gärten, Futterwiesen und Gemüsefelder nicht verunreinigt werden und der Hundekot korrekt beseitigt wird;
- Privatgrundstücke nicht betreten werden.
In Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen.
Es ist verboten, Hunde in Kirchen, Friedhöfen, Spital- oder Badeanlagen mitzuführen.
Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen.
Robidogsäcke für den Hundekot können in verschieden Varianten am Schalter der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.
Bitte sind Sie fair und darauf bedacht, dass die Umwelt sauber bleibt und sich Nachbarn auch über ihren Hund freuen können. So lassen sich die unangenehmen Folgen und allfällige Streitereien mit Hausbesitzern oder anderen Hundehaltern vermeiden. Mit der Tierhaltung sind Sie auch diese Verantwortung eingegangen und wir bitten Sie, sich daran zu halten.
Vielen Dank an alle, welche ihre Hundehalterpflichten bereits heute schon vorbildlich wahrnehmen.
Gemeindeverwaltung Tägerwilen