Verlängerung der Planungszone «Bahnhofstrasse Süd» Tägerwilen
Gestützt auf §§ 32 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 04. November 2025 öffentlich aufgelegt:
Verlängerung der Planungszone «Bahnhofstrasse Süd» Tägerwilen
Südlicher Bereich der Bahnhofstrasse und deren Einmündung in die Hauptstrasse mit dem Ziel, planerische Massnahmen und Erschliessungsaktivitäten zu gewährleisten.
Der Perimeterplan kann in der Zeit vom 23. Januar 2026 bis 11. Februar 2026 bei der Politischen Gemeinde Tägerwilen, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 3, 8274 Tägerwilen, eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Projekt schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftlich Einsprache erhoben werden.
Gemeinderat Tägerwilen
2026.01.22 Planungszone Bahnhofstrasse Süd Verlängerung.pdf [pdf, 1.7 MB]