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Mitwirkungsverfahren Festlegung Gewässerraumlinienplan im Grenzgebiet Tägerwilen/Kreuzlingen, ausserhalb des Baugebietes "Saubach I", "Saubach II", "Saubach III", "Saubach IV / Schreckenmoosbach", "Bemstbach, Handbächli, Tüüfelachebach und Fuchslöcherbach", "Ziegeleiweier" (betroffen Grenzgebiet Tägerwilen/Kreuzlingen bei Schreckenmoosweier)

Teilaufhebung Baulinienplan "Gebiet Ziegeleiweiher"

Seit Januar 2011 sind im Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20) neue Bestimmungen zum Gewässerraum und zur Revitalisierung von Gewässern in Kraft getreten. Mit Art. 36a GSchG, SR 814.20 werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer (= Gewässerraum) festzulegen. Dieser wird per Definition aus dem Raum der natürlichen Gerinnesohle und den beiden Uferbereichen gebildet und ist als mit dem Gewässer verbundener Lebensraum zu verstehen. Über die Verfahrensweise zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlage entscheiden die Kantone. Dabei sind die natürlichen  Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz sowie die Gewässernutzung zu berücksichtigen. Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. 

Die Stadt Kreuzlingen führt aktuell das Verfahren zur Festlegung der Gewässerraumlinie und die Teilaufhebung Baulinienplan «Gebiet Ziegeleiweiher» durch. Durch diese Anpassungen ist auch die Gemeinde Tägerwilen durch die Gewässerraumlinienfestlegung betroffen. Es ist die Parzelle Nr. 676 beim Schreckenmoosweier im Grenzgebiet Tägerwilen / Kreuzlingen. Da die Gewässerraumlinien jeweils für den gesamten Abschnitt festgelegt werden müssen, muss das Verfahren koordiniert über die Gemeindegrenze hinweg erfolgen. Daher führt nun auch die Gemeinde Tägerwilen ein Mitwirkungsverfahren zur Gewässerraumfestlegung des Schreckenmoosweiers durch. Die Mitwirkungsmöglichkeit beschränkt sich dabei auf die Festlegungen, welche das Gemeindegebiet von Tägerwilen betreffen und im Planungsbericht im Kapitel 3.5.7 « Gewässerraumlinienplan Etappe III» Teilaufhebung Baulinienplan «Gebiet Ziegeleiweiher» beschrieben wird. Gemäss Planungs- und Baugesetz hat die Gemeindebehörde die Bevölkerung mit dem Mitwirkungsverfahren über die Ziele und den Stand der Planung zu informieren. Allfällige Erkenntnisse aus diesem Verfahren können noch in die Planung einfliessen, bevor diese im nächsten Schritt öffentlich aufgelegt wird. 

Mitwirkungsphase vom 16.01.-04.02.2026 Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sind schriftlich an den Gemeinderat Tägerwilen, Postfach, 8274 Tägerwilen, zu richten. 

Gemeinderat Tägerwilen

2026.01.15 GRP Saubach (Kreuzlingen) Plan.pdf [pdf, 2.5 MB]

2026.01.15 GRP Saubach (Kreuzlingen) Planungsbericht.pdf [pdf, 5.9 MB]

2026.01.15 GRP Saubach (Kreuzlingen) Technische Dokumentatio.pdf [pdf, 134 KB]