Individuelle Krankenkassen Prämienverbilligung 2025
Sind Sie noch im Besitz eines Antragformulars für die Individuelle Prämienverbilligung 2025?
Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der Krankenkassenkontrollstelle der Gemeinde Tägerwilen eingereicht werden müssen. Anträge, die nach dem 31. Dezember 2025 bei der Gemeinde eintreffen, verfallen gegenstandslos.
Personen, die kein Antragsformular erhalten haben, aber davon ausgehen, bezugsberechtigt zu sein, werden gebeten, sich ebenfalls bis spätestens 31.12.2025 bei der Krankenkassenkontrollstelle derjenigen Gemeinde, in der sie am 1. Januar 2025 ihren Wohnsitz hatten.
Dies gilt auch für quellensteuerpflichtige Personen, deren Anspruch aufgrund der Quellensteuerabrechnung beurteilt wird.
Voraussetzungen für die Prämienverbilligung 2025:
• Erwachsene: Einfache Steuer zu 100% unter Fr. 800.- und kein steuerbares Vermögen (provisorischen Steuerrechnung 2024 bzw. Quellensteuerabrechnung 2024)
• Kinder: Einfache Steuer der Eltern zu 100% unter Fr. 1‘600.- und kein steuerbares Vermögen (provisorischen Steuerrechnung 2024 bzw. Quellensteuerabrechnung 2024)
Neubemessung:
Wurde im Frühjahr 2025 kein Antrag zugestellt oder können nachträglich veränderte wirtschaftliche Verhältnisse nachgewiesen werden, kann innerhalb vom 30 Tagen ab rechtskräftiger Feststellung der veränderten Verhältnisse (z.B. Steuerschlussrechnung 2025) eine Neubemessung der Prämienverbilligung beantragt werden.
Quellensteuerpflichtige Personen, die eine Neubemessung beantragen wollen, müssen ihren Antrag auf Neubemessung bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der Krankenkassenkontrollstelle einreichen.
Weitere Informationen zur Prämienverbilligung entnehmen Sie der Homepage unserer Gemeinde oder kontaktieren Sie die Krankenkassenkontrollstelle unter Tel. 071 666 80 10 oder E-Mail einwohneramt@taegerwilen.ch
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.
Einwohneramt Tägerwilen, Krankenkassenkontrollstelle