Erneuerung Konzession Seerheinbad „Zellersguet“
Öffentliche Auflage gestützt auf die Bestimmungen von § 13 des Wassernutzungsgesetzt des Kanton Thurgau (WNG, RB 721.8).
Die Politische Gemeinde Tägerwilen, Bahnhofstrasse 3, Tägerwilen, beabsichtigt die Wasserfläche auf der Liegenschaft Nr. 309 in Tägerwilen für das Seerheinbad „Zellersguet“ mit den dazu gehörigen Anlagen zu nutzen. Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 54.9 m². Es werden keine neuen Anlagen erstellt.
Die Konzession soll für zehn Jahre erteilt werden.
Gebiet: Seehreinbad „Zellersguet“ Parz. Nr. 309
Auflagefrist: 23.10-11.11.2025
Auflageort: Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 3, 8274 Tägerwilen
Die Pläne und Unterlagen des vorerwähnten Auflagedossiers können während den ortsüblichen Öffnungszeiten während der Auflagefrist eingesehen werden.
Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Tägerwilen, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, einzureichen.
Gemeinderat Tägerwilen