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Stromtarife ab 1. Januar 2026 (Publikationen der neuen Stromtarife)

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 die neuen Stromtarife ab dem 1. Januar 2026 verabschiedet. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 die neuen Stromtarife ab dem 1. Januar 2026 verabschiedet. Die Strompreise pro kWh im Versorgungsgebiet der Gemeinde Tägerwilen sinken per 1. Januar 2026. Die monatliche Grundgebühr erhöht sich um CHF 2.00 pro Monat (Haushaltstarif).

Die Rücklieferungstarife für Photovoltaikanlagen richten sich künftig nach dem Referenzmarktpreis, welcher vom Bundesamt für Energie (BFE) festgelegt und vierteljährlich publiziert wird. Der Referenzmarktpreis ist ein vierteljährlich gemittelter Marktpreis. Das Gesetz schreibt vor, dass die Minimalvergütungen so bemessen sein müssen, dass typische Anlagen über ihre Lebensdauer amortisiert werden können – selbst dann, wenn der Marktpreis während der gesamten 25 Jahre tiefer liegt. Dies schafft auch in Zeiten tiefer Marktpreise Investitionssicherheit für Betreiber kleinerer Anlagen.

Die Minimalvergütungen für Photovoltaikanlagen ab dem 1. Januar 2026 betragen:

  • Für sämtliche Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW (DC-Leistung): 6 Rp./kWh
  • Für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung zwischen 30 kWp und 150 kWp (DC-Leistung): 6.2 Rp./kWh
  • Für Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch und einer Leistung zwischen 30 und <150 kW (DC-Leistung): je nach Leistung zwischen 5.8 und 1.2 Rp./kWh
    Der genaue Betrag berechnet sich, indem man 180 durch die Leistung der Anlage teilt. Beispiel: Bei einer Leistung von 60 kW beträgt die Minimalvergütung 3 Rp./kWh.
  • Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 150 kW (DC-Leistung): 0 Rp./kWh

Die Basis für die Vergütungen bilden das revidierte Energiegesetz EnG Artikel 15, die Energieverordnung EnV Artikel 12 sowie die Energieförderverordnung EnFV Artikel 15.

Gemäss Art. 10 und Art. 7 Abs. 4 der Stromversorgungsverordnung sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Informationen nach Art. 12 Abs. 1 des Stromversorgungsgesetzes zu veröffentlichen. Die detaillierten Tarife und die ausführliche Kommunikation zur Tarifänderung sind auf der Homepage der Politischen Gemeinde zu finden: Stromtarif 2026 Tägerwilen 

Auf der Webseite der ElCom, www.strompreis.elcom.admin.ch können die Strompreise aller Elektrizitätsversorger eingesehen und verglichen werden. Entsprechende Tarifblätter können auch am Sekretariatsschalter im Gemeindehaus abgeholt werden. Das Elektrizitätswerk Tägerwilen sorgt für einen konstanten Unterhalt unseres Leitungsnetzes, damit Sie auch in Zukunft sicher mit Strom versorgt werden.

Gemeinderat Tägerwilen