Gewässerraumlinienplan Seerhein - Tägerwilen und Gottlieben / Gewässerraumlinienplan Dorfbach - Tägerwilen und Gottlieben
Öffenliche Auflage / Festlegung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums nach § 34 WBSNG für die Parzellen Nrn. 234, 235, 290, 298
Parallele Auflage mit der Politischen Gemeinde Gottlieben
Gewässerraumlinienplan Seerhein - Tägerwilen und Gottlieben
Gewässerraumlinienplan Dorfbach - Tägerwilen und Gottlieben
Frist und Ort:
Die Auflage findet vom 11. 04. - 01.05.2025 in der Gemeindeverwaltung Tägerwilen, Bahnhofstrasse 3, 8274 Tägerwilen während der Schalteröffnungszeiten statt. Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen während der Auflagefrist auf der Homepage www.taegerwilen.ch der Gemeinde aufgeschaltet.
Grundeigentümer und Anstösser, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Gottlieben haben, werden zusätzlich schriftlich informiert.
Rechtsmittel:
Wer durch die Festlegung der Gewässerraumlinien berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Tägerwilen erheben.
Gemeinderat Tägerwilen
2025.04.08 GRP Gottlieben Situationsplan Dorfbach.pdf [pdf, 702 KB]
2025.04.08 GRP Gottlieben Situationsplan Seerhein.pdf [pdf, 1.2 MB]
2025.04.08 GRP Gottlieben Planungsbericht.pdf [pdf, 3.5 MB]
2025.04.08 GRP Technische Dokumentation.pdf [pdf, 2.9 MB]