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Krankenkassen Prämienverbilligung 2025

Kürzlich wurden die IPV-Formulare 2025 an die Anspruchsberechtigten von ordentlich besteuerten Personen versandt. Die Formulare für quellen-steuerpflichtigen Personen werden voraussichtlich im Mai 2025 verschickt.

Massgebend für die Anspruchsberechtigung ist die provisorische einfache satzbestimmende Steuer zu 100 % per 01. Januar 2025. Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine einfache Steuer unter Fr. 800.00 haben und kein steuerbares Vermögen ausweisen. Bei Minderjährigen darf die einfache Steuer der Eltern die Grenze von Fr. 1‘600.00 nicht übersteigen.

 

Die anspruchsberechtigten Personen werden gebeten, das erhaltene Antragsformular sorgfältig zu überprüfen, vollständig auszufüllen und fristgerecht bei der Gemeinde Tägerwilen einzureichen.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Angaben gemacht und die notwendigen Unterlagen beigelegt sind, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Unvollständige Antragsformulare können nicht bearbeitet werden und führen zu erheblichen Verzögerungen im Ablauf und in der Auszahlung an die Krankenversicherung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Krankenkassenkontrollstelle: Tel. +41 71 666 80 10 oder E-Mail einwohneramt@taegerwilen.ch

Einwohneramt Tägerwilen, Krankenkassenkontrollstelle