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Verkehrsanordnung Einbahnregelung Torggelgasse Teilabschnitt Rüselbach- bis Castellstrasse

Das Departement für Bau und Umwelt des Kanton Thurgau entscheidet:

Die Signale 4.08.1 „Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von  Radfahrern und Motorfahrrad“ und 2.02 „Einfahrt verboten“ mit Zusatz „Radfahrer und Motorfahrrad gestattet“  werden gemäss Antrag vom 3. Oktober 2024 und Situationsplan vom 2. Oktober 2024 genehmigt.

Der Situationsplan kann bei der Politischen Gemeinde Tägerwilen eingesehen werden:

2025.01.09 Torggelgasse Verkehrsanordnung Situation.pdf [pdf, 1.7 MB]

Gebiet:                     Torggelgasse,  Teilabschnitt Rüselbach- bis Castellstrasse

Auflagefrist:         09.01- 07.02.2025

Auflageort:           Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 3,
                                    8274 Tägerwilen

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen, Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Departement für Bau und Umwelt des Kanton Thurgau