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Individuelle Krankenkassen Prämienverbilligung IPV 2024

Sind Sie noch im Besitz eines Antragformulars für die IPV 2024?

Bitte beachten Sie, dass diese Anträge bis spätestens 31.12.2024 bei der Krankenkassenkontrollstelle der Gemeinde Tägerwilen eingereicht werden müssen. Anträge, welche nach dem 31.12.2024 bei der Gemeinde eintreffen, verfallen gegenstandslos.

Personen, die kein Antragsformular erhalten haben und die trotzdem von ihrer Bezugsberechtigung ausgehen, melden sich bei der Krankenkassenkontrollstelle derjenigen Gemeinde, in der sie am 1. Januar 2024 ihren Wohnsitz hatten.

Voraussetzungen für die IPV 2024:

• Anspruch Erwachsene: Einfache Steuer zu 100% unter Fr. 800.- und kein steuerbares Vermögen bei der provisorischen Steuerrechnung 2023

• Anspruch Kinder: Einfache Steuer der Eltern zu 100% unter Fr. 1‘600.- und kein steuerbares Vermögen bei der provisorischen Steuerrechnung 2023

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung entnehmen Sie der Homepage unserer Gemeinde. Oder kontaktieren Sie die Krankenkassenkontrollstelle:

+41 71 666 80 10

einwohneramt@taegerwilen.ch

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.

EINWOHNERAMT TÄGERWILEN, Krankenkassenkontrollstelle