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Verkehrsanordnung Nägeliweg

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Die Signale 2.59.1/2.59.2 „Beginn und Ende Zone Parkierverbot“ werden gemäss Antrag vom 18. September 2024 und Situationsplan vom 20. August 2024 genemigt.

Der Situationsplan kann bei der Politischen Gemeinde Tägerwilen eingesehen werden.

Gebiet:                   Nägeliweg

Auflagefrist:      07.11.- 06.12.2024

Auflageort:        Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 3,
                                  8274 Tägerwilen

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantonts Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel  aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Departement für Bau und Umwelt