Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
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S-2411573.1 Transformatorenstation BioFresh AG Privat-Teil (EW-Teil S-2447509) - Neubau Transformatorenstation auf Parzelle 1714 in der Gemeinde Tägerwilen - Koordinaten: 2727760/ 1280034
L-0165932.2 20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Danzas und BioFresh AG EW-Teil (Privat-Teil S-2411573) - Kabeleinführung in die neue Transformatorenstation BioFresh AG - Neue Rohranlage Parzellen: 336, 339 und 1714 - Koordinaten: 2727777/ 1280146 nach 2727759 / 1280034
L-2442965.1 20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Blumenau und BioFresh AG EW-Teil (Privat-Teil S-2411573) - Kabeleinführung in die neue Transformatorenstation BioFresh AG - Neue Rohranlage Parzellen: 336, 339 und 1714 - Koordinaten: 2727348/ 1280118 nach 2727759 / 1280034
S-2447509.1 Transformatorenstation BioFresh AG EW-Teil (Privat-Teil S-2411573) - Neubau Transformatorenstation auf der Parzelle 1714 in der Gemeinde Tägerwilen - Koordinaten: 2727760/ 1280034
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die POWER+ Engineering AG Steigstrasse 17 9552 Bronschhofen und die Kierzek AG Schützenstrasse 28 8280 Kreuzlingen im Namen von Rathgeb BioLog AG Rohräcker 414 8476 Unterstammheim und Elektrizitätswerk der Politischen Gemeinde Tägerwilen Bahnhofstrasse 3 8274 Tägerwilen die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht. Die Gesuchsunterlagen betreffend die oben genannten Projekte werden vom 23.08. bis zum 23.09.2024 im Gemeindehaus Tägerwilen öffentlich aufgelegt. Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/4195/3aec7241 online zur Einsicht zur Verfügung. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1, |
8320 Fehraltorf