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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

S-2411573.1

Transformatorenstation BioFresh AG Privat-Teil (EW-Teil S-2447509) - Neubau Transformatorenstation auf Parzelle 1714 in der Gemeinde Tägerwilen - Koordinaten: 2727760/ 1280034
 

L-0165932.2

20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Danzas und BioFresh AG EW-Teil (Privat-Teil S-2411573) - Kabeleinführung in die neue Transformatorenstation BioFresh AG - Neue Rohranlage Parzellen: 336, 339 und 1714 - Koordinaten: 2727777/ 1280146 nach 2727759 / 1280034
 

L-2442965.1

20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Blumenau und BioFresh AG EW-Teil (Privat-Teil S-2411573) - Kabeleinführung in die neue Transformatorenstation BioFresh AG - Neue Rohranlage Parzellen: 336, 339 und 1714 - Koordinaten: 2727348/ 1280118 nach 2727759 / 1280034
 

S-2447509.1

Transformatorenstation BioFresh AG EW-Teil (Privat-Teil S-2411573) - Neubau Transformatorenstation auf der Parzelle 1714 in der Gemeinde Tägerwilen - Koordinaten: 2727760/ 1280034
 

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die

POWER+ Engineering AG

Steigstrasse 17

9552 Bronschhofen

und die

Kierzek AG

Schützenstrasse 28

8280 Kreuzlingen

im Namen von

Rathgeb BioLog AG

Rohräcker 414

8476 Unterstammheim

und

Elektrizitätswerk der Politischen Gemeinde Tägerwilen

Bahnhofstrasse 3

8274 Tägerwilen

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen betreffend die oben genannten Projekte werden vom 23.08. bis zum 23.09.2024 im Gemeindehaus Tägerwilen öffentlich aufgelegt.

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/4195/3aec7241 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat

Planvorlagen

Luppmenstrasse 1, 

8320 Fehraltorf

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