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Planauflage des Strassenprojektes 4696-128 Tägerwilen H13 Bushaltestelle Ochsengarten (Kantonsstrasse)

Die Pläne des Strassenprojektes sowie der Signalisationsplan liegen während 20 Tagen, in der Zeit vom 14.06.24 bis 03.07.24, im Gemeindehaus an der Bahnhofstrasse 3 öffentlich auf.

Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, Postfach, 8510 Frauenfeld, im Sinne von § 21 des Gesetzes über Strasse und Wege, Einsprache erhoben werden.

Hinweis zum Signalisationsplan:

Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftlich Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.

Gemeinderat Tägerwilen

2024.06.13 Bushaltestelle Ochsengarten öffentliche Auflage.pdf [pdf, 77 KB]

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