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Verkehrsanordnung Zonenhöchstgeschwindikeit 30 km/h

Tägerwilen, Castellstrasse, Traubenstrasse Gemeindestrassen Parzellen Nr. 191, 1228, 1136 und 1427

Mit Eingabe vom 08. Januar 2024 beantragt die Politische Gemeinde Tägerwilen dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:

Die Signale 2.59.1 / 2.59.2 „Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h“ und allfällige weitere Massnahmen gemäss Situationsplänen vom 20. Dezember 2023.

Die Situationspläne können in der Zeit vom 4. April 2024 bis 23. April 2024 bei der Politischen Gemeinde Tägerwilen, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 3, 8274 Tägerwilen eingesehen werden.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angeforderte Entscheid ist beizulegen.

Gemeinderat Tägerwilen