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Krankenkassenprämienverbilligung 2024

Die Kantone gewähren laut dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine individuelle Prämienverbilligung. Für die Berechtigung massgebend sind die persönlichen Verhältnisse am 01.01.2024 (Ausnahmen Kurzaufenthalter/innen und Grenzgänger/innen).

Grundlage zur Berechnung der Prämienverbilligung ist die provisorische Steuerrechnung 2023 per Stichtag 31.12.2023. Massgebend ist die einfache Steuer der satzbestimmenden Faktoren. Erwachsene Personen, deren Einfache Steuer zum 100% unter Fr. 800.00 liegt und kein steuerbares Vermögen ausweisen, haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr (Jg. 2006 bis 2023) erhalten eine Prämienverbilligung, sofern die Eltern eine Einfache Steuer zu 100% unter Fr. 1'600.- haben und kein steuerbares Vermögen ausweisen.

Antragsverfahren:

Die Gemeinden ermitteln per 01.01.2024 die bezugsberechtigten Personen und stellen diesen Ende Februar bzw. Anfangs März 2024 ein Antragsformular zu.

Aufgrund einer Reorganisation beim Kantonalen Steueramt, Abteilung Quellensteuer, können die IPV-Anträge 2024 von quellensteuerpflichtigen Personen erst Ende 2. Quartal 2024 versandt werden.

Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter mit Aufenthalt im Kanton Thurgau haben den Antrag auf IPV bis am 31.12.2024 zu stellen. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch.

Grenzgänger/-innen haben ihren Antrag auf Prämienverbilligung bis 31.12.2024 bei derjenigen Gemeinde zu stellen, wo ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch.

Bitte kontrollieren Sie Ihre Anspruchsberechtigung und reichen Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Gemeinde ein. Personen, die im Jahr 2024 kein Antragsformular erhalten haben, melden sich bis spätestens 31.12.2024 bei derjenigen Gemeinde, in der sie am 01.01.2024 Wohnsitz hatten.

Für Fragen über die Prämienverbilligung wenden Sie sich bitte an die Krankenkassenkontrollstelle Tägerwilen. Frau Michèle Rindlisbacher gibt Ihnen gerne Auskunft. E-Mail: einwohneramt@taegerwilen.ch oder Tel. 071 666 80 10

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