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Planungszone Gebiet Bahnhofstrasse Süd Tägerwilen

Die Gemeinde Tägerwilen plant für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Planungszone für das Gebiet Bahnhofstrasse Süd.

Gemäss §32 des Planungs-und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG, RB 700, 01.04.2022) ist die zuständige Behörde ermächtigt, eine Planungszone für bis zu zwei Jahre festzulegen, um planerische Massnahmen und Erschliessungsaktivitäten zu gewährleisten. Aufgrund der vielfältigen Nutzungsansprüche in Zentrum von Tägerwilen, insbesondere im südlichen Bereich der Bahnhofstrasse und deren Einmündung in die Hauptstrasse, wurde im Januar 2024 ein Planwahlverfahren „Zentrumsentwicklung Bahnhofstrasse Süd“ durchgeführt.

Der nun im Workshopverfahren zu erstellende Synthesenplan konzentriert sich hauptsächlich auf die Klärung von ortsbaulichen und volumetrischen Entwicklungen, die Gestaltung öffentlicher Räume, die Verkehrsplanung und die Nachhaltigkeit sowie wie die Einpassung von Neugestaltungen in die bestehende Quartierstruktur. Dieser Synthesenplan übernimmt die Funktion eines behördenverbindlichen Masterplans für die kommunale Plaungsbehörde und bildet somit die Grundlage für den öffentlichen Raum mit den einhergehenden Erschliessungs-, Gestaltungs- und Beabauungskonzepten. Die Planungszone soll sicherstellen, dass keine anderen Planungen oder Bauvorhaben dieser laufenden Planung entgegenstehen.

Der Perimeterplan kann in der Zeit vom 22. Februar 2024 bis 12. März 2024 bei der Politischen Gemeinde Tägerwilen, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 3, 8274 Tägerwilen eingesehen werden.

Gemeinderat Tägerwilen

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