Entwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren) Tägerwilen, Castellstrasse und Traubenstrasse Gemeindestrassen Liegenschaften Nrn. 191, 1228, 1136 und 1427
Mit Eingabe vom 08. Januar 2024 beantragt die Politische Gemeinde Tägerwilen dem Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau den Erlass folgender Verkehrsanordnung:
Die Signale 2.59.1 / 2.59.2 „Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h“ und allfällige weitere Massnahmen gemäss Situationsplänen vom 20. Dezember 2023.
Die Situationspläne können in der Zeit vom 08. Februar 2024 bis 27. Februar 2024 bei der Politischen Gemeinde Tägerwilen, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 3, 8274 Tägerwilen eingesehen werden.
Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Gemeinderat Tägerwilen