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Feuerwerk in der Neujahrsnacht – Aufruf zur Zurückhaltung

Der Silvesterabend und die Neujahrsnacht vor einem Jahr waren für viele Einwohner und Einwohnerinnen aufgrund eines stundenlang andauernden Feuerwerksexzesses eine sehr negative Erfahrung. Der Gemeinderat ruft Jahr alle "Feuerwerkenden" zur Zurückhaltung auf.

Keine Frage – das neue Jahr darf mit freudiger Erwartung und etwas Ausgelassenheit begrüsst und gefeiert werden. Jedoch ist die übermässige Belastung von Mitmenschen und Tieren durch Lärm, Rauch und Abfall zu vermeiden. Auf dem Gebiet der Gemeinde Tägerwilen gelten an Silvester, 31. Dezember, bzw. in der Nacht auf Neujahr, 1. Januar, folgende einfachen Richtlinien:

  1. Vor 22 Uhr und nach 1 Uhr ist auf das Abbrennen von Knallkörpern zu verzichten.
  2. Dauerfeuerwerk von mehr als 30 Minuten ist zu unterlassen.
  3. Die üblichen Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen, damit weder Personen noch Sachen wie Gebäude, Fahrzeuge etc. zu Schaden kommen.
  4. Abfall, Verunreinigungen und niedergehende Rückstände sind spätestens bis um 10 Uhr am Neujahrstag durch die Verursacher vollständig zu entfernen und ordnungsgemäss zu entsorgen.

Wir wünschen allen Tägerwilern und Tägerwilerinnen friedvolle Weihnachtstage, einen erholsamen Ausklang des alten Jahres und einen guten Start in ein gesundes, glückliches 2024.

Gemeinderat Tägerwilen

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