Feuerungskontrolle: Messpflicht Holzfeuerungen bis 70kW
Sie betreiben einen Holzheizkessel in Ihrem Keller? Sie haben eben erst einen Holzheizkessel in Ihrem Haus installieren lassen? Dann lesen Sie bitte weiter:
Holzheizkessel bis 70 kW Feuerungswärmeleistung (FWL) sind seit Juni 2018 abnahme- wie auch alle vier Jahre routinemässig messpflichtig (Feuerungskontrolle). Diese Heizungsgrösse entspricht dem Wärmebedarf eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Mehrfamilienhauses.
Abnahmemessung einer neuen Anlage
Damit die Abgaswerte Ihrer Anlage der gesetzlichen Norm entsprechen, führt der Feuerungskontrolleur/die Feuerungskontrolleurin bei einer neuen Anlage eine Abnahmemessung durch. Damit wird sichergestellt, dass die Anlage einwandfrei installiert ist und sauber läuft. Allfällige Mängel müssen nach einer Abnahmemessung durch die Installationsfirma behoben und bezahlt werden.
Regelmässige Kontrolle aller Anlagen
Die Routinemessung von Holzheizkesseln wird aller vier Jahre nach Installation bei allen Anlagen vom Feuerungskontrolleuren/von der Feuerungskontrolleurin durchgeführt. Die Kosten werden vom Anlagenbetreiber getragen. Die Feuerungskontrolle entspricht nicht der Reinigung der Anlage, sondern dient der Abgaskontrolle.
Die Betreiberinnen und Betreiber haben die Pflicht, die Abnahme- sowie die Routinemessung alle vier Jahre von dafür qualifizierten Feuerungskontrolleurinnen oder Feuerungskontrolleuren durchzuführen zu lassen.
In der Gemeinde Tägerwilen ist dafür Karl Sauter aus Triboltingen zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Sauter unter der Telefonnummer: +41 71 664 23 48.
Gemeindeverwaltung Tägerwilen