Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern - Bekanntmachung
Wie sicher allen Grundstückseigentümern bekannt ist, müssen Bäume und Sträucher an Trottoirs und Strassen jährlich zurückgeschnitten werden. Dies ist in erster Linie aus Sicherheitsgründen für Velo-, Mofas- und Autofahrer. Folgende Abstände sind einzuhalten:
- Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen.
- Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60cm zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.
- Strassen-Randabschlüsse sind von Überwachsungen zu befreien und zu reinigen.
- Überragende Äste von Bäumen sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4.50 m, bei Wegen und Trottoirs auf einen solchen von 2.50 m zu stutzen.
Wir bitten die Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über Strassen und Wege bis Mitte Juli 2022 nachzukommen.
Bauverwaltung Tägerwilen
