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Änderung für Stellensuchende

Ab 1. März 2017 Anmeldung direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum in Kreuzlingen

Stellensuchende mussten sich bisher vorgängig bei der Gemeindeverwaltung melden, um einen Termin beim RAV zu bekommen. Diese Vorsprache entfällt nun.

 

Die Anmeldung kann grundsätzlich nur persönlich erfolgen. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben. Melden Sie sich also spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV.

Wenn Sie sich bereits in der Kündigungsfrist telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung setzen, wird ein Anmelde-Termin mit Ihnen vereinbart. Sie erhalten damit frühzeitig Unterstützung für die Stellensuche.

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
Hafencenter
Hafenstrasse 50c
8280 Kreuzlingen

Tel. 058 345 55 80
Fax 058 345 55 81
rav.kreuzlingen@tg.ch